Die Nahverkehrsgesetze in den einzelnen Bundesländern verpflichten die jeweiligen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dazu, für ihren jeweiligen Bereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen und fortzuschreiben, der vor allem die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im ÖPNV stärken soll.
Der Nahverkehrsplan beachtet vorhandene Verkehrsstrukturen und ist ein wichtiges Instrument der Verkehrsplanung auf Gemeindeebene, denn er bildet den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des ÖPNV.
Die grundsätzlichen Inhalte und Angaben des Nahverkehrsplans sind in den meisten Gesetzen wie folgt festgelegt:
Der Planungshorizont eines Nahverkehrsplanes beträgt im Regelfall fünf Jahre. Oftmals werden auch gemeinsame, d.h. gemeindeübergreifende Nahverkehrspläne für ein gesamtes Verbundgebiet aufgestellt, die alle relevanten Planungen und Projekte der einzelnen Nahverkehrspläne zusammenfassen. Darin werden beispielsweise Anforderungen bezüglich der Fahrzeugqualität oder Regelungen zur Tariftreue festgesetzt.
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