Nahverkehrsplanung - Zur richtigen
Zeit am richtigen Ort!

Die Nahverkehrsgesetze in den einzelnen Bundesländern verpflichten die jeweiligen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dazu, für ihren jeweiligen Bereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen und fortzuschreiben, der vor allem die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im ÖPNV stärken soll.

Der Nahverkehrsplan beachtet vorhandene Verkehrsstrukturen und ist ein wichtiges Instrument der Verkehrsplanung auf Gemeindeebene, denn er bildet den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des ÖPNV.

Die grundsätzlichen Inhalte und Angaben des Nahverkehrsplans sind in den meisten Gesetzen wie folgt festgelegt:

  • Bestand und angestrebte Entwicklung der ÖPNV-Netze,
  • Bestand und Entwicklung des Fahrgastaufkommens,
  • Bestand und Entwicklung des angemessenen Leistungsangebots (Bedienungsformen und Angebotsstandards),
    Qualität der Fahrzeuge und baulichen Anlagen (häufig unter besonderer Beachtung der Barrierefreiheit),
  • Investitionsplanung (z.B. Reaktivierung von Strecken oder Ausbau von Stationen),
  • Finanzierung der Infrastruktur und des Leistungsangebots,
  • Tarifgestaltung und Entwicklung von (Gemeinschafts-)Tarifen sowie
  • Zugang von Personen mit Mobilitätseinschränkungen zum Öffentlichen Verkehr.

Der Planungshorizont eines Nahverkehrsplanes beträgt im Regelfall fünf Jahre. Oftmals werden auch gemeinsame, d.h. gemeindeübergreifende Nahverkehrspläne für ein gesamtes Verbundgebiet aufgestellt, die alle relevanten Planungen und Projekte der einzelnen Nahverkehrspläne zusammenfassen. Darin werden beispielsweise Anforderungen bezüglich der Fahrzeugqualität oder Regelungen zur Tariftreue festgesetzt.

Wir im Ingenieurbüro Helmert unterstützen Sie bei dieser anspruchsvollen Aufgabe mit erfahrenen Fachingenieuren und arbeiten mit Ihnen gemeinsam an einer Stärkung des ÖPNV!

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