Um Ihnen die Beantwortung des Fragebogens zu erleichtern, sind hier verschiedene Fragen aufgeführt und beantwortet, die sich beim Ausfüllen des Fragebogens ergeben können. Einige dieser Fragen beziehen sich konkret auf das Ausfüllen des gedruckten Fragebogens, gelten aber genauso für das Ausfüllen des Onlinefragebogens.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne zu den normalen Geschäftszeiten an das mit der Erhebung beauftragte Ingenieurbüro Helmert oder an die Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich Mobilität und Stadtentwicklung.
Die Adressen wurden nach einem Zufallsprinzip aus dem Melderegister der Stadt Bergisch Gladbach gezogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle Personen, die Ende Juni 2025 mindestens 18 Jahre alt waren. Der Fragebogen richtet sich dennoch an alle Personen im Haushalt.
Zu einem Haushalt gehören alle Personen, die dort gemeinsam leben, auch Wohn- und Lebensgemeinschaften. Alle im Haushalt lebenden Personen werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Für Kinder unter 14 Jahren soll der Fragebogen stellvertretend von einem Erwachsenen ausgefüllt werden.
Bitte schreiben Sie alle Wege des Stichtages auf. Hierbei ist es egal, ob es sich um dienstliche oder private Wege handelt, ausgenommen Fahrten von Bus-, Taxi- sowie Kurierdienstfahre-rinnen und Kurierdienstfahrern.
Berücksichtigen Sie bitte auch kurze Wege, Rückwege sowie Wege, bei denen Sie Personen zu einem Ort bringen oder von diesem abholen.
Ja. Bitte tragen Sie die Wege, die in der Stadt Bergisch Gladbach beginnen oder enden sowie die Wege, die Sie in der Zwischenzeit außerhalb der Stadt unternommen haben, in den Fragebogen ein.
Beispiel: Auf dem Rückweg von der Arbeit gehen Sie einkaufen, und von dort nach Hause. Dann tragen Sie dies bitte als zwei getrennte Wege ein (erster Weg mit dem Zweck Einkaufen und zweiter Weg mit dem Zweck nach Hause).
Tragen Sie alle Verkehrsmittel ein, die Sie auf Ihrem Weg genutzt haben. Nutzen sie öffentliche Verkehrsmittel auf Ihren Wegen, geben Sie bitte zusätzlich die Verkehrsmittel an, mit denen Sie zur Haltestelle bzw. von der Haltestelle zu Ihrem Ziel gelangt sind.
Ja. Füllen Sie den Fragebogen bitte aus. Wege sollen Sie immer dann angeben, wenn Sie ein Gebäude verlassen, egal wie kurz die Strecken sind. Wenn Sie jedoch innerhalb eines Be-triebsgeländes von einem Gebäude zum nächsten gehen, müssen Sie dies nicht aufführen. Auch wenn Sie am Stichtag nur sehr kurze Wege durchführen, ist das eine wichtige Informa-tion. Es handelt sich auch hierbei um eine repräsentative Angabe.
Nein. Bitte dokumentieren Sie nur die Wege, die Sie am Stichtag machen.
Ja. In diesem Fall füllen Sie bitte die ersten beiden Seiten des Fragebogens für Ihre Tochter / Ihren Sohn aus. Beantworten Sie für diese Person bitte die Aussage „Am Stichtag war ich außer Haus“ mit „nein“. Das Wegeprotokoll müssen Sie für diese Person nicht zwingend ausfüllen.
Bitte geben Sie nur so viele Wege an, wie Sie am Stichtag tatsächlich gemacht haben.
Bitte verwenden Sie für die Rücksendung der Fragebögen einfach den beigefügten und adressierten Umschlag. Dieser muss nicht frankiert werden.
Bitte werfen Sie den ausgefüllten Fragebogen im beigefügten Freiumschlag möglichst bald in den Briefkasten. Spätestens jedoch bis zum 12.10.2025. Auch online können Sie bis zum 12.10.2025 teilnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass der letztmögliche Stichtag, den Sie für Ihre Wege wählen können, der 09.10.2025 ist.
Bitte lesen Sie hierzu die Datenschutzhinweise zur Durchführung der Mobilitätserhebung und Auswertung der Daten, die dem Anschreiben beiliegen. Ein Link zu diesen Datenschutzhin-weisen finden Sie auch in der Fußzeile des Onlinefragebogens und unter www.bergischgladbach.de/umfrage.
Sie haben Fragen...
... zum Ausfüllen des Fragebogens?
Sie erreichen das mit der Erhebung beauftragte Ingenieurbüro Helmert telefonisch unter 0241 / 5153 – 756 (Mo. bis Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr) oder per E-Mail an info@buero-helmert.de
... an die Stadt Bergisch Gladbach?
Sie erreichen den Fachbereich Mobilität und Stadtentwicklung telefonisch unter 02202 / 14 – 2885 (Mo. bis Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr und Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr) oder per E-Mail an mobilitaet@stadt-gl.de