Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Um Ihnen die Beantwortung des Fragebogens zu erleichtern, sind hier verschiedene Fragen aufgeführt und beantwortet, die sich beim Ausfüllen des Fragebogens ergeben können. Einige dieser Fragen beziehen sich konkret auf das Ausfüllen des gedruckten Fragebogens, gelten aber genauso für das Ausfüllen des Onlinefragebogens.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne zu den normalen Geschäftszeiten an den Landkreis Coburg, Stabstelle Büro Landrat/Mobilität oder an das mit der Erhebung beauftragte Ingenieurbüro Helmert.
Die Adressen wurden nach einem Zufallsprinzip von den Kommunen des Landkreises Coburg aus deren Melderegistern gezogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle Personen, die Ende Januar 2024 mindestens 16 Jahre alt waren. Dieses beinhaltet keine Informationen über den Haushaltsvorstand.
Zu einem Haushalt gehören alle Personen, die dort gemeinsam leben, auch Wohn- und Lebensgemeinschaften. Alle im Haushalt lebenden Personen werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Für Kinder unter 14 Jahren soll der Fragebogen stellvertretend von einem Erwachsenen ausgefüllt werden.
Bitte füllen Sie den Fragebogen für einen Tag unter der Woche – nur Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag – aus. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich gut an alle Ihre Wege an diesem Tag erinnern können und dass es für Sie ein gewöhnlicher Tag war, an dem Sie z.B. nicht ins Ausland verreist waren oder andere außergewöhnliche Tätigkeiten unternommen haben. 
Es empfiehlt sich, den Stichtag zeitnah zum Ausfüllen des Bogens zu wählen (etwa den heutigen oder gestrigen Tag), um alle zurückgelegten Wege möglichst genau dokumentieren zu können.
Falls in einem Haushalt die Eingabefelder wegen einer höheren Personenzahl nicht ausrei-chen, bitten wir diejenigen, für die keine Eingabefelder verbleiben, die Angaben auf einem zusätzlichen Blatt Papier zu machen. 
Alternativ können Sie die Fragen gern online ausfüllen. Dort stehen Ihnen mehr Eingabefelder zur Verfügung.
Ja. Selbst wenn Sie am Stichtag keine Wege zurücklegen, ist das eine wichtige Information, da nicht jede Person jeden Tag das Haus verlässt und Wege unternimmt. Füllen Sie in diesem Fall den ersten und zweiten Teil des Fragebogens mit den Fragen zum Haushalt und zu den Personen komplett aus! 
Beantworten Sie am Ende des Personenteils die Frage „Am Stichtag war ich außer Haus“ mit „Nein“ und geben nach Möglichkeit den Grund an. Lassen Sie den Wegefragebogen auf der Rückseite unausgefüllt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder mit Wegen am Stichtag füllen den Fragebogen bitte vollständig aus.

Bitte schreiben Sie alle Wege des Stichtages auf! Hierbei ist es egal, ob es sich um dienstliche oder private Wege handelt, ausgenommen Fahrten von Bus-, Taxi- sowie Kurierdienstfahre-rinnen und Kurierdienstfahrern.

Berücksichtigen Sie bitte auch kurze Wege, Rückwege sowie Wege, bei denen Sie Personen zu einem Ort bringen oder von diesem abholen!

Ja. Bitte tragen Sie die Wege, die im Landkreis Coburg beginnen oder enden sowie die Wege, die Sie in der Zwischenzeit außerhalb des Landkreises unternommen haben, in den Fragebogen ein!

Wenn Sie sich außer Haus von einem Ort zu einem Ziel an einem anderen Ort bewegen, ist das ein Weg. Hin- und Rückweg sind zwei Wege. 
Sind Sie zu unterschiedlichen Zwecken unterwegs, sind dies ebenfalls separate Wege.
Beispiel: Auf dem Rückweg von der Arbeit gehen Sie einkaufen, und von dort nach Hause. Dann tragen Sie dies bitte als zwei getrennte Wege ein (erster Weg mit dem Zweck Einkaufen und zweiter Weg mit dem Zweck nach Hause).

Tragen Sie alle Verkehrsmittel ein, die Sie auf Ihrem Weg genutzt haben. Nutzen sie öffentliche Verkehrsmittel auf Ihren Wegen, geben Sie bitte zusätzlich die Verkehrsmittel an, mit denen Sie zur Haltestelle bzw. von der Haltestelle zu Ihrem Ziel gelangt sind und die Zeit dafür.

Ja. Füllen Sie den Fragebogen bitte aus! Wege sollen Sie immer dann angeben, wenn Sie ein Gebäude verlassen, egal wie kurz die Strecken sind. Wenn Sie jedoch innerhalb eines Be-triebsgeländes von einem Gebäude zum nächsten gehen, müssen Sie dies nicht aufführen. Auch wenn Sie am Stichtag nur sehr kurze Wege durchführen, ist das eine wichtige Informa-tion. Es handelt sich auch hierbei um eine repräsentative Angabe.

Nein. Bitte dokumentieren Sie nur die Wege, die Sie am Stichtag machen.

Ja. In diesem Fall füllen Sie bitte die ersten beiden Seiten des Fragebogens für Ihre Tochter / Ihren Sohn aus! Kreuzen Sie für diese Person bitte die Aussage „Am Stichtag war ich privat verreist“ an. Das Wegeprotokoll müssen Sie für diese Person nicht zwingend auszufüllen.

Bitte verwenden Sie für die Rücksendung der Fragebögen einfach den beigefügten und adressierten Umschlag! Dieser muss nicht frankiert werden.

Bitte werfen Sie den ausgefüllten Fragebogen im beigefügten Freiumschlag möglichst bald in den Briefkasten! Spätestens jedoch bis zum 26.04.2024. Auch online können Sie bis zum 26.04.2024 teilnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass der letztmögliche Stichtag, den Sie für Ihre Wege wählen können, der 25.04.2024 ist.

Bitte lesen Sie hierzu die Datenschutzhinweise zur Durchführung der Mobilitätserhebung und Auswertung der Daten, die dem Anschreiben beiliegen. Ein Link zu diesen Datenschutzhin-weisen finden Sie auch in der Fußzeile des Onlinefragebogens und unter www.landkreis-coburg.de/mobil.

… an den Landkreis Coburg? 

Sie erreichen Dominik Wank von der Stabstelle Büro Landrat/Mobilität telefonisch unter 09561 514-1021 werktags zwischen 07:30 und 12:00 Uhr sowie Mo. bis Do. zwischen 13:30 und 16:00 Uhr oder per E-Mail an dominik.wank@landkreis-coburg.de.

... zum Ausfüllen des Fragebogens? 

Sie erreichen das mit der Erhebung beauftragte Ingenieurbüro Helmert telefonisch unter 0 241/ 9019472 werktags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr oder per E-Mail an info@buero-helmert.de